Straßenverkehr

Straßenverkehr

Für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr (Verkehrstauglichkeit) ist ein intaktes Sehvermögen eine Grundvoraussetzung. Schätzungsweise verursacht schlechtes Sehvermögen ähnlich viele Unfälle wie Fahren unter Alkoholeinfluss. Augenärzte gehen von ca. 300.000 Unfällen/Jahr durch unzureichendes Sehvermögen aus. Offizielle Statistiken existieren bisher nicht. Fatal ist die oft schleichende und daher von den Betroffenen nicht bemerkte Verschlechterung der Sehkraft. Viele Autofahrer überschätzen daher ihr Sehvermögen. ( https://www.seh-check.de bietet die Möglichkeit einer ersten Selbstüberprüfung). Vorgeschrieben ist eine Sehfähigkeitsüberprüfung aller 5 Jahre aktuell nur für Lastkraftwagenfahrer und in der Personenbeförderung. Jeder Verkehrsteilnehmer kann und sollte jedoch beim Augenarzt regelmäßig eine einfache Überprüfung seiner Sehkraft vornehmen lassen („Fahrtüchtigkeits-Check“). Andere EU-Länder haben strengere Vorgaben und fordern gesundheitliche Test zur Führerscheinverlängerung ab einem gewissen Alter (z.B. Luxemburg ab 60 Jahren, Portugal ab 50 Jahren).

Bei schweren Störungen des Sehvermögens kann eine Fahruntauglichkeit entstehen:

  • nicht korrigierte oder nicht korrigierbare Visuseinschränkungen
  • ausgeprägte Nachtblindheit, herabgesetztes Kontrastsehen(Dämmerungssehen)
  • Gesichtsfeldausfälle
  • Störungen der Augenbeweglichkeit mit Doppelbildern (z.B. nach einem Schlaganfall, durch Zuckerkrankheit, Tumore, Verletzungen)

3-D-Sehen und intaktes Farbensehen sind hingegen keine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis.  https://www.bussgeld-info.de/mobil-mit-behinderung/ bietet eine gute Übersicht auch für spezielle Erkrankungen mit Auswirkung auf die Verkehrstauglichkeit.

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