Kontrollen

Kontrollen

Die Augen sind unsere wichtigsten Sinnesorgane. Bis zu 80% aller Umweltinformationen erreichen das Gehirn über die Augen. Augenerkrankungen oder Fehlsichtigkeiten entwickeln sich oft schleichend und vom Betroffenen lange unbemerkt. Daher sollten die Augen regelmäßig untersucht werden, auch wenn noch keine offensichtliche Störung vorliegt. Ein einwandfrei fahrendes Auto muss schließlich auch alle 2 Jahre zum TÜV. Im Gegensatz zum Auto gibt es jedoch bis auf den Sehtest für den Führerschein keine festgeschriebenen Routinekontrollen. Empfohlen ist folgendes Vorgehen:

  • Die erste Kontrolle der Augen findet bereits direkt nach der Geburt durch den Geburtshelfenden statt. Frühgeborene haben ein hohes Risiko für die Entwicklung von Sehstörungen (siehe „Frühgeborenenretinopathie“ und brauchen daher engmaschige Untersuchungen.
  • Bei familiären Besonderheiten (Schielen, Schwachsichtigkeit oder starke Sehfehler der Eltern) sollte ein Kind mit zwischen 6 und 24 Monaten mindestens einmal augenärztlich untersucht werden.
  • Zwischen 3. und 4. Lebensjahr sollte jedes Kind generell einmal auf eine Sehschwäche untersucht werden. Bei Auffälligkeiten, die meist den Eltern auffallen, zu jeder Zeit (siehe auch „Kinderuntersuchung“). Unbehandelte Sehschwächen führen teilweise schon im Kleinkindalter zu einer bleibenden Schwachsichtigkeit und müssen daher so rasch wie möglich erkannt und korrigiert werden!
  • Eine weitere Untersuchung sollte vor der Einschulung erfolgen, um eventuellen Lernschwierigkeiten durch eine unerkannte Sehschwäche vorzubeugen.
  • Ab dem 12.-16. Lebensjahr sollten alle 2 Jahre Kontrollen der Sehfähigkeit durchgeführt werden. Vor allem Kinder kurzsichtiger Eltern entwickeln in dieser Zeit oft auch eine Kurzsichtigkeit. Diese zeigt sich oft durch Lesen mit sehr kurzem Augen-Seiten-Abstand oder beim Zusammenkneifen der Augen während der Betrachtung entfernter Gegenstände.
  • Mit 18 (oder später) wird zur Erlangung einer Fahrerlaubnis die einzige gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Sehfähigkeit durchgeführt.
  • Ab dem 40. Lebensjahr ist eine augenärztliche Kontrolle alle 2 Jahre empfehlenswert (wie der Auto-TÜV). Hier kann neben der Sehschärfe und dem Gesichtsfeld auch das Kontrastsehen(Dämmerungssehen) überprüft werden.
  • Kontaktlinsenträger sollten alle 6-12 Monate eine augenärztliche Kontrolle durchführen lassen.
  • Ab dem 60. Lebensjahr wird eine regelmäßige Untersuchung der Netzhaut empfohlen, um eine Makulopathie früh erkennen zu können

Die Empfehlungen beziehen sich auf „gesunde Augen“.

Bei bestehenden Erkrankungen (z.B. Grünem Star) oder starken Fehlsichtigkeiten sollte der Augenarzt selbstverständlich schon früher und häufiger aufgesucht werden.

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