Sehbehinderung

Sehbehinderung

Eine Sehbehinderung liegt immer dann vor, wenn trotz optimaler Korrektur vorhandener Sehfehler weiterhin eine relevante Einschränkung des Sehvermögens besteht.

Eine Sehbehinderung wird nach Kriterien der Weltgesundheitsorganisation eingeteilt. Wichtig ist hierfür die Visusbestimmung in Prozent. Der Normalwert beträgt 100% (1,0). Stufe 1 und 2 gelten noch als Sehschwäche/ Sehbehinderung, ab Stufe 3 spricht man von Blindheit.

  • WHO Stufe 1: Visus (Sehstärke) 30% (0,3) oder weniger
  • WHO Stufe 2: Visus (Sehstärke) 10% (0,1) oder weniger
  • WHO Stufe 3: Visus (Sehstärke) 5% (0,05) oder weniger
  • WHO Stufe 4: Visus (Sehstärke) 2% (0,02) oder weniger   
  • WHO Stufe 5: keinerlei Lichtwahrnehmung, absolute Blindheit

Bei niedrigeren Stufen können vergrößernde Sehhilfen (z.B. Lupen, Lupenbrillen) das Sehvermögen teilweise verbessern. Sehr wichtig sind immer die Behandlung eventueller Grunderkrankungen und der frühe Ausgleich von Sehfehlern zur Vermeidung einer Schwachsichtigkeit.

Zurück

Rückruf

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.